Wohn Guide: Betriebskosten oder nicht?
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Wohn Guide: Betriebskosten oder nicht?

Die monatlichen Betriebskosten sind zusätzlich zur Miete zu bezahlen. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser oft variierenden Summe? Welche Nebenkosten dürfen von Vermieter:innen auf die Miete einer Wohnung aufgerechnet und den Mieter:innen verrechnet werden und welche nicht?

Wir bringen im Wohn Guide Licht in die Angelegenheit.

 

Der „Betriebskostenkatalog“ des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist die wichtigste Grundlage für die Zuordnung von Kosten zu den Betriebskosten, die über die Betriebskostenvorschreibungen von den Mieter:innen zu bezahlen sind. Im Vollanwendungsbereich des MRG kann davon gar nicht abgewichen werden, im Teilanwendungsbereich des MRG sind Abweichungen möglich, diese dürfen aber nicht unverhältnismäßig zu Lasten der Mieter:innen gehen.
Klingt kompliziert und ist es auch. Aber die nachstehende Auflistung bietet jedenfalls eine gute Orientierungshilfe.

 

 

Betriebskosten (in der BK-Abrechnung enthalten):

  • Entrümpelungen / Müllabfuhr
  • Haus- und Gebäudereinigung
  • Rauchfangreinigung (Kehrarbeiten) und wiederkehrende Abgasmessungen
  • Spritzung gegen Pflanzenmotten
  • Wasser / Abwasser
  • Eich-, Ablese- und Abrechnungskosten bei einer Verbrauchsabrechnung für Kaltwasser
  • Kanalräumung
  • Schädlingsbekämpfungskosten
  • Trinkwasseruntersuchung
  • Strom für Beleuchtung des Stiegenhauses & Gemeinschaftsanlagen
  • Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschäden
  • Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
  • Verwaltungshonorar
  • Schneeräumung
  • öffentliche Abgaben
  • laufende Betriebskosten für Gemeinschaftsanlagen

 

Keine Betriebskosten – Bezahlung durch Hauseigentümer:innen/Vermieter:innen (Auswahl)

  • Entfernung eines abgestorbenen Baums samt Ersatzpflanzung; Erstellung eines Baumkatasters
  • Neupflanzung Baum
  • Entrümpelung eines Kellerabteils
  • Reparaturen am Kanal

 

 

 

Achtung: Dieser Beitrag ist weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Rechtsinformation, sondern nur ein indikativer Überblick, der die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls nicht berücksichtigen kann. Je nachdem kann es daher bei der Kostenaufteilung Abweichungen gegenüber den hier dargestellten Regelfällen geben.

 

 

 

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Über den Autor

Thomas Brey

Zuständigkeit bei der BUWOG: Pressesprecher

Thomas Brey betreut die BUWOG-Kommunikation bereits (fast) durchgehend seit der Privatisierung. Seine Agentur M&B PR ist auf Immobilienkommunikation spezialisiert, vor seiner PR-Tätigkeit war er Wirtschaftsjournalist, unter anderem Chefredakteur des Wirtschaftsblatts und des Immobilienmagazins.