Wohn Guide: Schäden im Haus und im Haushalt − was tun?
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Wohn Guide: Schäden im Haus und im Haushalt − was tun?

Ganz nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ tut man gut daran, sich mit einer Versicherung auf etwaige Schäden und Unfälle vorzubereiten. Nachdem wir im letzten Wohn Guide die Zuständigkeiten geklärt haben, beschäftigen wir uns dieses Mal mit konkreten To-Dos nach einem Schadensfall im Haus oder im Haushalt.

 

  1. Schadensausmaß geringhalten

Bitte tun Sie alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie den Schadensort so gut wie möglich absichern sollten, ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden.

Arbeiten aufgrund von Gefahr in Verzug dürfen unmittelbar erfolgen – alle weiteren Sanierungsarbeiten müssen immer vorab mit der Versicherung und der Hausverwaltung abgestimmt werden.

 

  1. Hausverwaltung / Versicherung verständigen

Folgende Informationen wird die Hausverwaltung bzw. die Versicherung benötigen:

  • Bekanntgabe Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer) und Ansprechpersonen
  • Für die Haushaltsversicherung die Polizzennummer – melden Sie Ihren Schaden sofort direkt bei Ihrer Versicherung.

Diese Fragen werden Ihnen gestellt:

  • Was genau ist passiert?
  • Wann ist es passiert (bzw. wie war der zeitliche Ablauf)?
  • Wo ist es passiert (Wohnung, Allgemeinflächen, Keller, Dach, …)?
  • Was ist beschädigt und gibt es Folgeschäden?
  • Haben Sie Fotos, die Sie zur Verfügung stellen können?

 

  1. Dokumentieren und aufbewahren

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden.

 

 

Und was kann man tun, um Versicherungsschäden vorzubeugen?

 

  • Fenster schließen, wenn Sie die Wohnung verlassen
  • Wasserzulauf abdrehen bei längerer Abwesenheit
  • Jalousien hochziehen bei einem Sturm oder Gewitter
  • Verschleißteile regelmäßig warten / kontrollieren (z.B. Silikonfuge, Fensterdichtungen, Ventile, …)
  • Keine Hygieneartikel, Essenreste und Ähnliches über den Abfluss entsorgen – so können Sie Verstopfungen verhindern
  • Vorsicht walten lassen bei Elektrogeräten und Waschmaschinen – besser nicht laufen lassen, wenn Sie nicht in der Wohnung sind
  • Postkasten ausleeren bei längerer Abwesenheit = Einbruchsvermeidung
  • Lassen Sie notwendige Arbeiten immer über professionelle Unternehmen durchführen – stimmen Sie sich hierzu auch mit Ihrer Hausverwaltung ab

 

 

Sie sind Mieter:in oder Eigentümer:in einer BUWOG-Wohnung?
So können Sie jederzeit einen Gebäudeschaden bei der BUWOG melden:

 

Achtung: Dieser Beitrag ist weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Rechtsinformation, sondern nur ein Überblick, der die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls nicht berücksichtigen kann. Alle verbindlichen Details sind in der jeweiligen Versicherungspolizze zu finden.

 

 

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Clemens Schoder

Über den Autor

Clemens Schoder

Zuständigkeit bei der BUWOG: Abteilungsleiter Versicherungen

Bei der BUWOG seit: Mai 2017

Ich arbeite bei der BUWOG im Versicherungsbereich und bin seit Jänner 2021 für sämtliche Versicherungsagenden verantwortlich. Das betrifft vor allem das Thema Gebäudeversicherungen, Betriebsversicherungen und die Versicherungen unserer Neubauvorhaben in Österreich und Deutschland.

Das Aufgabengebiet reicht von der versicherungstechnischen Risikoanalyse über die Ausschreibung des Versicherungsbedarfs bis hin zur vertraglichen Administration und Abwicklung aller Versicherungsschäden.

Am meisten motivieren mich die Themen Prozessverbesserung, Digitalisierung und Teamarbeit. Die BUWOG bietet hierfür optimale Rahmenbedingungen und so konnten wir in den vergangenen Jahren bereits etliche Projekte erfolgreich umsetzen.