Wohn Guide: Worauf kommt es bei einer Wohnungsübergabe an?
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Wohn Guide: Worauf kommt es bei einer Wohnungsübergabe an?

Man kann es meist kaum erwarten, die neue Wohnung zu beziehen. Bevor der Umzug in Angriff genommen werden kann, gilt es, das neue Zuhause bei der Wohnungsübergabe gründlich zu inspizieren. Doch worauf muss dabei geachtet werden? Und wie ist die alte Wohnung zu verlassen? Um unnötige Konflikte und Probleme zu vermeiden, haben wir die wichtigsten Infos dazu gesammelt.

 

Vor dem Einzug – Übersicht behalten!

Sowohl beim Ein- als auch beim Auszug ist die Wohnungsübergabe fester Bestandteil des Kontaktes zwischen Mieter:in und Vermieter:in (bzw. Hausverwaltung). Vermieter:innen übergeben die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch an die Mieter:innen. Im Zentrum der Wohnungsübergabe steht, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.

Im sogenannten Übergabeprotokoll werden der Zustand der Wohnung sowie Beanstandungen und Schäden festgehalten. Darüber hinaus sollten die Zählerstände protokolliert werden sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Hier eine Check-List für den Rundgang:

  • Erfassen aller anwesender Personen mit einer Unterschrift
  • Kontrolle der Wohnung immer bei Tageslicht
  • Schlüssel auf Richtigkeit abzählen
  • Festhalten der Mängel mit einer Kamera
  • Testen der Lichtschalter und Steckdosen
  • Wasserleitungen und -anschlüsse prüfen (um Haupthahn gegebenenfalls ausschalten zu können)
  • Festhalten der Wasseruhren, Heizkörper, Gas- und Stromzähler
  • Kontrollieren, ob sich alle Fenster und Türen auch vorschriftsmäßig schließen lassen

 

Wann gilt das Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Protokoll ist nicht verpflichtend und kann dennoch sehr wichtig sein. Bei Unstimmigkeiten dient es als starkes Argument, weil dieses Dokument den genauen Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festhält. Ist das Protokoll unterschrieben, gilt es zudem als Urkunde vor Gericht.

 

Was sind Mängel und normale Gebrauchsspuren?

Manchmal kann es bei der Übergabe zu Unstimmigkeiten wegen Beanstandungen von Schäden oder Mängel in der neuen Wohnung kommen. Dabei sollte immer zwischen ernsten Schäden und normalen Gebrauchspuren bzw. Abnutzungsspuren unterschieden werden. (Ausnahmen ergeben sich bei einer direkten Übergabe zwischen Alt- und Neumieter:innen − im eigentlichen Sinne keine Wohnungsübergabe, sondern eine „Nachmieterübergabe“.)

  • Unter ernsten Schäden versteht man Mängel an der Gebäudesubstanz sowie Beeinträchtigungen, die den Gebrauch der Wohnung beeinflussen wie beispielsweise Wasserschäden oder größere Löcher in den Wänden. Sinnvoll ist es, diese Mängel samt Fotos im Übergabeprotokoll zu vermerken, damit eine zeitnahe Behebung erfolgen kann.
  • Oberflächliche Mängel, die keine Funktionsbeeinträchtigung mit sich bringen und lediglich im Sinne der Ästhetik einen Verbesserungsbedarf aufweisen, zählen als normale Abnutzungen. Einen Anspruch der Mieter:innen auf eine Behebung besteht nicht. Hierzu zählen beispielsweise vom Licht verfärbte Wände und Böden, kleine Kratzer im Boden und Bohrlöcher etc.

 

Vor dem Auszug: Zustand der Wohnung bei der Übergabe

Auch vor dem Auszug empfiehlt es sich, die Wohnung genau zu besichtigen und auf Mängel und/oder Gebrauchsspuren zu untersuchen. Auch sollte man sich vergewissern, in welchem Zustand die Wohnung an Vermieter:in / Eigentümer:in zu übergeben ist.

  • „Besenrein“: Mieter:in muss Wohnung mit Besen oder Staubsauger grob reinigen. Kein Streichen der Wände oder entfernen der Tapete notwendig. Waren die Wände bei der Übergabe weiß, dürfen sie allerdings nicht in schwarz oder dunkelblau zurückgegeben werden.
  • „ordnungsgemäßer Zustand“: Mieter:in muss grobe Mängel und Schäden bei Auszug beheben.
  • „vertragsmäßiger Zustand“: Bei Auszug muss man sich an die vertraglich geregelten Vereinbarungen halten.

 

Zusätzliche Kosten

Sowohl für Mieter:innen als auch Vermieter:innen können nach der Übergabe zusätzliche Kosten anfallen.

  • Kann man nicht zum vereinbarten Termin einziehen, können der oder dem Vermieter:in Zusatzkosten wie etwa für den Hotelbesuch oder Mehrkosten beim Umzug anfallen.
  • Wird die Wohnung nicht fristgerecht zurückgegeben, können Schadensersatzkosten auf Mieter:innen zukommen.

 

 

Achtung: Dieser Beitrag ist weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Rechtsinformation, sondern nur ein Überblick, der die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls nicht berücksichtigen kann.

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