Erfolgreicher Immobilienkauf vom Bauträger – in 8 Schritten zum Ziel
Investition mit Aussicht: Beim Immobilienkauf gilt es einiges zu beachten, damit man als Ziel gelangt.
Wohnen

Erfolgreicher Immobilienkauf vom Bauträger – in 8 Schritten zum Ziel

Ob Etagenwohnung, Reihenhaus, Maisonette oder Penthouse: Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eines der größten und wichtigsten Projekte im Leben. Von der Wahl der richtigen Immobilie bis zur optimalen Finanzierung sollte man dabei vieles beachten. In diesem Beitrag erklärt Michael Fesselmann, Abteilungsleiter für den Vertrieb der BUWOG in Deutschland, worauf es dabei ankommt.

 

Immobilienkauf ist (fast) wie U-Bahn fahren

 

Haben Sie einmal in einer fremden Stadt versucht, U-Bahn zu fahren? Ich erinnere mich gut, wie ich neu nach Berlin kam und ziemlich planlos war, welche U-Bahn wohin fährt. „Learning by doing“ – ausprobieren und schauen, wo man landet – das bietet sich beim U-Bahn fahren vielleicht an und ist vergleichsweise gefahrlos. Beim Immobilienkauf jedoch braucht es einen zuverlässigen Partner an der Seite, der einen von Station zu Station bringt. Schauen wir uns im Folgenden diese „Stationen“ im Detail an. Am Ende kommen Sie als Erwerber zum Ziel – und halten stolz die Schlüssel zur neuen Eigentumswohnung in den Händen. Machen wir uns auf den Weg – in acht Schritten ins eigene Zuhause!

 

Schritt 1: Die Beurkundung

Sie haben eine Neubauimmobilie Ihrer Wahl gefunden und wollen sie kaufen? Herzlichen Glückwunsch! Dann können Sie und der Verkäufer einen gemeinsamen Termin beim Notar zur Beurkundung vereinbaren.

 

Beurkundung, Notartermin: Das klingt offiziell – und das ist es auch. Denn durch die Beurkundung haben Sie einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen. Bei der Beurkundung wird der Notar den Kaufvertrag zunächst in Gänze vorlesen, bevor die Vertragsparteien unterschreiben.

 

Bei der notariellen Beurkundung dürfen Sie als Erwerber natürlich alle Fragen stellen, wenn Ihnen im Vertrag noch etwas unklar ist. Den Vertragsentwurf bekommen Sie rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor der Beurkundung, zugeschickt. Lesen Sie den Vertrag am besten bereits zuhause aufmerksam durch und klären eventuelle Fragen vorab.

 

Expertentipp:

  • Wichtige Dinge wie Sonderwünsche sollten schriftlich im Vertrag fixiert sein.
  • Denken Sie bitte außerdem für den Notartermin an ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Identifikation. Nach Beurkundung sollten Sie dann vom Bauträger einen festen Ansprechpartner bekommen, der Sie im weiteren Verlauf als betreut.

 

Schritt 2: Das Auftaktgespräch

Wenn Sie über einen Bauträger kaufen, dann dauert es in der Regel noch etwas, bis Sie tatsächlich einziehen können. Denn wer einen Neubau über einen Bauträger kauft, der kauft meist anhand eines Exposés und weit bevor der Rohbau steht.

 

Im Auftaktgespräch tauschen Sie sich als Käufer mit dem Bauträger aus über die nächsten Schritte und vereinbaren Termine für alle wichtigen Meilensteine des Projekts.

Im Auftaktgespräch werden Sie auch über die Möglichkeiten hinsichtlich der Ausstattung Ihrer neuen Wohnung informiert und wählen nach Ihren Wünschen aus dem Ausstattungskatalog.

 

Dokumentiert und festgelegt wird Ihre Auswahl im sogenannten Raumbuch. Dieses dient den Handwerkern vor Ort zur Orientierung, damit beispielsweise die richtigen Fliesen auf der richtigen Etage verlegt werden und die Armaturen den korrekten Weg zur entsprechenden Wohnung finden.

 

Schritt 3: Die Küche

Für viele Menschen ist die Küche das Herzstück der Wohnung. Und die Anforderungen an moderne Küchen haben sich im Laufe der Jahre deutlich erweitert.

 

Genügte früher ein Gasanschluss in der Ecke und „fließendes Wasser“ in einem oftmals unbeheizten Raum, so sind gerade bei Neubauprojekten die heutigen Küchen kleine Hightech-Wunder und müssen zum Lifestyle der künftigen Bewohner passen.

Das bedeutet mehr und früheren Abstimmungsbedarf mit dem Bauträger. Je nach den baulichen Gegebenheiten ist eine individuelle Küchenplanung natürlich möglich. Denken Sie daher unbedingt daran, Ihre Vorstellungen der Küche rechtzeitig zu benennen.

 

Expertentipp:

  • Eine neue Küche hat häufig bis zu drei Monate Lieferzeit – die technischen Vorsehungen und Anschlüsse für Ihre Wunschküche müssen jedoch viel früher bekannt sein.

 

Schritt 4: Die Baustellenbegehung

Ein Neubau ist ein komplexes Werk mit vielen Dienstleistern, Handwerkern und gegebenenfalls Subunternehmern, die vor Ort tätig sind.

 

Baustellenbegehung: Bitte nicht auf eigene Faust, sondern abgestimmt mit Ihrem Betreuer vom Bauträger
Baustellenbegehung: Bitte nicht auf eigene Faust!

Für die Erwerber ist es natürlich immer aufregend, wenn das Haus Stück für Stück wächst und aus einer Baugrube ein Rohbau wird, man den Fortschritt sieht und am Ende das Haus quasi fertig vor Ihnen steht.

Bitte sprechen Sie Ihren Bauträger zwecks einer Baustellenbegehung an.

Der Bauträger wird Sie nicht unbeaufsichtigt auf die Baustelle gehen lassen – was für Ihre Sicherheit unerlässlich ist. Gehen Sie bitte nicht auf eigene Faust über das Baustellenareal!

Achten Sie bei der gemeinsamen Baustellenbegehung mit dem Bauträger auch auf stabiles Schuhwerk und machen Sie sich mit den Sicherheitsmaßnahmen vertraut.

Für die Jüngsten gilt: Eine Baustelle ist kein Abenteuerspielplatz – auch wenn viele schicke Bagger herumstehen…

 

Expertentipp:

  • Melden Sie sich für einen Baustellenbegehungstermin an, sobald relevante Meilensteine im Baufortschritt erreicht sind, beispielsweise wenn der Estrich eingebracht ist.

 

Schritt 5: Das Küchenaufmaß

Bei diesem wichtigen Schritt auf dem Weg zum Einzug geht es mal wieder um das Herzstück der Wohnung: die Küche.

 

Einige Monate vor Installation der Küche wird sich der Küchenplaner beziehungsweise das beauftragte Küchenstudio bei Ihnen melden, um das Aufmaß zu nehmen. Dabei wird die Küche genau vermessen, so dass die Einbauten und Installationen perfekt zusammen passen.

Dies ist erst dann möglich, wenn der Estrich eingebracht und die Wände verputzt sind. Die gute Nachricht: Bei der BUWOG wird Ihr Ansprechpartner Sie rechtzeitig persönlich an diesen Termin erinnern.

 

Schritt 6: Die Abnahme

Der Neubau steht, Ihre Wohnung kann bezogen werden und das Ziel rückt in greifbare Nähe. Doch stopp, noch nicht ganz! Denn bevor Sie die Schlüssel zu Ihrem Eigenheim bekommen, muss die Immobilie abgenommen werden.

 

Während der Abnahme wird Ihr Ansprechpartner des Bauträgers mit Ihnen durch die Wohnung gehen und alle Details inspizieren und etwaige Mängel dokumentieren. Stimmen die Armaturen? Ist der Zustand der Wohnung so, wie gewünscht und vertraglich vereinbart? Wurde das richtige Parkett verlegt? An alle großen und kleinen Dinge sollte hier gedacht werden.

Achten Sie also auf einen großzügig bemessenen Zeitplan, der Luft für Ausbesserungen lässt. Dies gilt insbesondere, wenn sie eine alte Wohnung kündigen, der Möbelwagen kommt und sie dringend in die neue Wohnung müssen. Dann ist Stress vorprogrammiert!

Sprechen Sie also mit Ihrem Kundenberater unbedingt über ihre terminliche Planung und kalkulieren Sie nicht zu knapp.

 

Schritt 7: Die Gewährleistung

In der Praxis unterscheidet man zwischen Abnahme- und Gewährleistungsmängeln. Setzen Sie sich bei etwaigen Fällen mit dem Bauträger in Verbindung. Hier sollten Sie Mängel benennen und wenn möglich auch dokumentieren, die vom Bauträger zu beheben sind.

 

Schritt 8: Die WEG-Verwaltung

Eigentum verpflichtet, sagt man so schön. Als Inhaber einer Immobilie sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Innerhalb der sogenannten „WEG“ sind alle Wohnungseigentümer vertreten.

Gemeinsam wird eine WEG-Verwalter bestellt und mit bestimmten Rechten und Pflichtet ausstattet. Die BUWOG verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in der WEG-Verwaltung und ist hier gerne Ihr kompetenter Partner.


Web-Tipp: Neue Kompasshäuser (KFW 40)

Nachhaltig, familienfreundlich und mitten im Grünen: In Berlin-Grünau sind jetzt 50 Wohneinheiten in den Vertrieb gegangen! Informieren Sie sich zu Gartenwohnungen mit Zugang zum Grünen, Etagenwohnungen mit großzügigen Balkonen sowie repräsentative Dachgeschoss-Wohnungen mit großen Dachterrassen. Alle Wohneinheiten verfügen über intelligente Grundrisse und hohe Räume.

 


 

Lese-Tipp: Vorsorgewohnen in Deutschland 

Buch: Vorsorgewohnen in Deutschland

Fachbuch mit Expertentipps und umfassendem Wissen rund um den Immobilienkauf

Ob zur Eigennutzung oder zur Vermietung: Es gilt vieles zu beachten, wenn der Immobilienkauf ein Erfolg werden soll. Relevantes Wissen dazu vermittelt das Buch „Vorsorgewohnen in Deutschland“, erschienen 2018 im SpringerGabler Verlag.

 

Vor allem in Phasen, in denen es an Anlage-Alternativen mit vergleichbarem Chancen-Risiken-Profil mangelt – weil beispielsweise die Zinsen sehr niedrig sind – gewinnt der Immobilienerwerb zur Kapitalanlage und zur Vorsorge für das Alter an Bedeutung. Das fundierte Fachbuch informiert rund um wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen des Immobilieninvestments. Mit praktischen Hinweisen zur Ausgestaltung von Finanzierungs- und Kaufverträgen.

 

Autoren: Michael Fesselmann, Rolf Kobabe, Katja Schwenzfeier, Ulrich Siegemund. Mit einem Vorwort von Daniel Riedl.

 

 

 


 

Michael Divé

Über den Autor

Michael Divé

Michael Divé ist Teamleiter Kommunikation und Pressesprecher der BUWOG in Deutschland.

Er leitet die Unternehmenskommunikation und die digitalen Kanäle der BUWOG in Deutschland und moderiert den Podcast GLÜCKLICH WOHNEN. Nach seinem Studium der Medienwirtschaft an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden und Toulouse (Frankreich) war er als Journalist und Medienmanager für verschiedene Medien und Unternehmen tätig.