Das Thema Elektromobilität einschließlich der Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge gewinnt immer mehr an Bedeutung. In der nachhaltigen Gestaltung der BUWOG-Wohnprojekte spielt der Ausbau der E-Mobilität eine wichtige Rolle. Doch welche Möglichkeiten und Hindernisse bestehen aktuell hinsichtlich eines größeren Angebots für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen?
Nachhaltig wohnen ist nur eine halbe Sache, wenn für den Weg von und zum Zuhause klimaschädliche Verkehrsmittel benützt werden. Mobilitätskonzepte, die den Umstieg auf wenig oder keine Emissionen verursachende Verkehrsmittel unterstützen, sind daher für die Klimabilanz des Gesamtsystems Wohnen genauso wichtig wie niedriger Energiebedarf für Heizung und Kühlung oder nachhaltige Energieproduktion mittels Solarenergie oder Erdwärme. Mobilitätslösungen im Wohnbau zielen neben Carsharing, Leihrädern, genügend Fahrradabstellplätzen oder einer günstigen öffentlichen Anbindung auch immer mehr auf Nutzung von Elektromobilität. Denn egal ob E-Auto oder E-Bike: Die Fahrzeuge sind leise und abgasfrei, emittieren im Betrieb keine Luftschadstoffe und verursachen keinen oder kaum Feinstaub.
Theorie: Vor- und Nachteile
Der Beitrag von E-Fahrzeugen zur Reduktion der Treibhausgase hängt zunächst stark davon ab, mit welchen Energieträgern der Strom produziert wurde. Dazu kommt, dass Elektroautos deshalb keine absolut emissionsfreie und ressourcenschonende Mobilität garantieren, da in der Produktionskette (Rohstoffgewinnung, etwa Lithium und Kobalt für die Batterien, Herstellung von Stahl oder Aluminium) teilweise sogar ein höherer Energiebedarf steckt als in konventionellen Kfz. Die gute Nachricht ist: Berücksichtigt man den gesamten Fahrzeuglebenszyklus (inkl. Produktion) sowie den heimischen Strommix, emittieren elektrisch betriebene Autos viel weniger Treibhausgase als fossil betriebene Fahrzeuge.
Praxis: Die richtige Infrastruktur schaffen
Die Vielfalt der verschiedenen Ladesysteme, die unterschiedlichen Anschluss- bzw. Leistungsvarianten an den Fahrzeugen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen können in der Praxis oft für Verwirrung sorgen. Dabei möchten die meisten Fahrzeugnutzer:innen für ihr neues Elektrofahrzeug eine einfache Lösung, wonach nur noch zuhause der Stecker in die Anschlussdose gesteckt werden muss, damit der Fahrzeugakku rasch wieder aufgeladen wird.
Die Praxis sieht aber oftmals ganz anders aus: große Auswahl an unterschiedlichen Steckvorrichtungen, die benötigte Energie wird nicht wie erwartet mit voller Leistung übertragen und komplexe Genehmigungspflichten (z.B. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, der Hauseigentümer:innen oder Behörden) müssen bedacht werden, um eine Ladeeinrichtung überhaupt erst zu installieren.
Ladestationen in einem Mietobjekt
Eine eigene Ladestation im Mietobjekt aufzubauen, ist in aller Regel durch Hauseigentümer:innen / Vermieter:innen (bzw. die Hausverwaltung) zu genehmigen.
Um die Möglichkeiten zu klären, ist meist auch die Unterstützung eines Elektrobetriebes notwendig. Auf gar keinen Fall sollte eine Installation eigenmächtig erfolgen. Bei der Genehmigung wird die Gesamtsituation betrachtet; Überlegungen sind etwa:
- Ist der Gesamtanschluss der Hausanlage groß genug?
- Ist für die Installation ein Lastenmanagement sinnvoll; für weitere (künftige) Ladestationen?
- Kann die Leitung überhaupt zum Zähler des Mietobjektes gelegt werden?
- Sind bereits vorhandene Ladestationen kompatibel?
- Wie wirkt sich die Installation auf die anderen Mietparteien aus? Weiterhin eine normale Stromnutzung gegeben? Standort der Ladesäule?
- Werden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten?
Ladestationen im Wohnungseigentum
Am 1.1.2022 traten neue Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz in Kraft, wonach der Ausbau einer E-Ladestation für Wohnungseigentümer:innen unter gewissen Voraussetzungen einfacher gestaltet wird. Wesentliche Informationen zur WEG-Novelle finden sich hier zusammengefasst. Details zu rechtlichen und technischen Aspekten lassen sich hier nachlesen.
Safety first: Ladestationen müssen gewartet werden
Betreiber:innen einer E-Ladestation haben für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu sorgen und müssen demnach eine regelmäßige Wartung durchführen. Die Wartungen sowie die dazugehörenden Dokumentationen / Ergebnisse sollten schriftlich festgehalten werden (Prüfprotokoll/ Wartungsbericht). Ebenso empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen die Betriebsbereitschaft zu kontrollieren. Schon kleinste Defekte an Kabeln, Steckern und / oder Gehäusen können aufgrund der hohen Spannungen lebensgefährlich sein. Bei der Planung des Montageortes in der Tiefgarage ist zudem der Brandschutz ein zentrales Thema.
Ausblick
Momentan ist die Nachfrage von Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen noch nicht allzu hoch. Dennoch sind beim Thema Erweiterung der Ladeinfrastruktur noch einigen Fragen zu klären, um den Ausbau der E-Mobilität weiter voranzutreiben. Wie sieht es mit der Kompatibilität unterschiedlicher Hersteller aus? Wie kann die Stromsteuerung und Auslastung sichergestellt werden, wenn die Ladestationen unterschiedliche Steuerungs- bzw. Regelungssysteme haben? Wie wird die Zwischenspeicherung des Stroms organisiert? Um zukünftige Entwicklungen und Lösungsvorschläge mitzugestalten, kooperiert die BUWOG nun mit e7, einer Forschungseinrichtung für Energie- und Umwelttechnik. Denn eines scheint gewiss: So sehr uns Elektromobilität im Klimaschutz auch weiterbringt, das volle Potential ist lange noch nicht ausgeschöpft.