Dieser Artikel bezieht sich auf österreichisches Recht

Wiedereinstieg in den Beruf nach der Karenz – Bei der BUWOG auf jeden Fall machbar
Karriere

Wiedereinstieg in den Beruf nach der Karenz – Bei der BUWOG auf jeden Fall machbar

 

Ein letzter Rückblick in die Jahre der Zweisamkeit – nun gibt es kein Zurück mehr. Mit der Entscheidung ein Kind zu bekommen beginnt ein neuer Lebensabschnitt zu Dritt, der mit großen Veränderungen verbunden ist, sei es sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.

Kann ich nach der Karenz wieder meinen Beruf ausüben? Ist es mir möglich Kind und Job unter einen Hut zu bringen? Diese Fragen stellen sich viele angehende Eltern bevor Sie sich überhaupt dazu entscheiden ein Kind zu bekommen. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass das frühzeitige Einholen von Informationen bereits vor bzw. während der Karenz entscheidend ist um so rasch und problemlos wie möglich wieder in den Job zurückzukehren.

 

 

 

 

Wiedereinstieg nach Babypause

 

 

Schon während der Schwangerschaft entschied ich mich dazu, so schnell als möglich wieder in das Berufsleben zurückzukehren. Aus diesem Grund suchte ich bald ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten, um mit ihm meine Vorstellungen über die Zukunft nach der gewählten einjährigen Babypause zu besprechen. Mir war bewusst, dass ein Vollzeitjob neben der Betreuung meines Kindes für mich vorerst nicht in Frage käme. Eine Elternteilzeit-Beschäftigung bot sich daher als passende Lösung für meinen Wiedereinstieg an. Zur selben Zeit bekam auch eine Arbeitskollegin aus meiner Abteilung ein Kind. Auch sie strebte es an so schnell als möglich wieder zurückzukommen. Wir hatten also beide das Ziel wieder rasch in den Berufsalltag einzusteigen. Gemeinsam mit unserem Chef konzipierten wir ein Arbeitsmodell, welches sowohl für uns als für ihn vorstellbar und auch realisierbar war – aus einem Arbeitsplatz wurden nun zwei geschaffen.
Da meine Kollegin und ich beide in Elternteilzeit sind, teilen wir uns nun einen Job. Die Einteilung der Arbeit haben wir so getroffen, dass jeder sein eigenes Aufgabengebiet hat, wobei eine enge Zusammenarbeit mit meiner Kollegin trotzdem erforderlich ist. So können wir beide unseren Beruf als Asset Managerin wie vor der Karenz weiterausüben.

 

 

 

Die BUWOG als kinderfreundliches Unternehmen

 

 

Die BUWOG bietet Frauen und Männern nach der Karenz einen kinderfreundlichen Wiedereinstieg. So gibt es unter anderen folgende Möglichkeiten ins Berufsleben zurückzukehren:

–          gesetzliche Elternteilzeit

–          Voll- oder Teilzeit

–          Arbeitsteilung

–          geringfügige Beschäftigung während der Karenz

–          flexible Arbeitszeiten

–          Gleitzeit

–          Tele-Working

 

Derzeit befinden sich 18,9% der Mitarbeiter in Teilzeit und in Elternteilzeit 3,6%. Per 31.10.2014 sind neben der Karenz 0,4% der Mitarbeiterinnen geringfügig bei der BUWOG beschäftigt – ab November kommen 2 weitere Mitarbeiterinnen hinzu. Diese %-Angaben beziehen sich auf die Angestellten der BUWOG GmbH in Österreich per 31.10.2014.

 

 

 

Kontakt zum Arbeitgeber halten –So vergisst man Sie nicht

 

 

Zeigen Sie Interesse gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Dadurch erreichen Sie, dass Sie den Kontakt zum Unternehmen und zu Ihren Kollegen aufrechterhalten und vor allem fachliches Wissen nicht vergessen.

Durch eine zeitgerechte Planung gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber sichern Sie sich einen reibungslosen Wiedereinstieg nach der Babypause. Meiner Meinung nach empfiehlt es sich frühzeitig zu überlegen, wann und wie Sie sich die berufliche Rückkehr nach der Karenz vorstellen.

 

 

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:

BUWOG: Tach! Moin Moin! Servus!

Immo-Race 2015: Das Rennen der Immobilienbranche

News-Update aus der IR-Abteilung: Ergebnisse des 1. Quartals 2015/16, Feedback zum Kapitalmarkt und CEE Capital Market Awards

 

⯈ Nichts verpassen? Folgen Sie der BUWOG bei Twitter

BUWOG

Über den Autor

BUWOG

Der BUWOG-Blog ermöglicht es unterschiedlichen Personen ohne eigenes Autorenprofil verschiedene Themen vorzustellen. Solche Beiträge veröffentlichen wir unter dem allgemeinen Redaktionsprofil.